1'300 Ha - für welche der Forstbetrieb hoheitlich zuständig ist

Möchten Sie in Ihrem Wald Holz nutzen? Dann kontaktieren Sie uns ungeniert. Wir beraten Sie gerne.

 

Laut dem kantonalen Waldgesetz sind Sie verpflichtet, den Revierförster für die Holzanzeichnung aufzubieten. Durch das Kreisforstamt wird anschliessend eine Holzschlagbewilligung ausgestellt.